Französische Allgemeine Verkaufsbedingungen (Stand 01. August 2020)

Impressum

ITDM ALSACE SAS

30 Rue François Spoerry

68100 Mulhouse Frankreich

Tel : (+33) 03.74.09.46.15

Email : france@itdm-group.com

Artikel 1 – Allgemeine Bestimmungen

Der Verkauf von Dienstleistungen, Hardware, Software oder Website oder Dienstleistungen von ITDM Alsace unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die allen Einkaufsbedingungen des Kunden vorgehen, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich und ausdrücklich darauf verzichtet.

Artikel 2 – Zustandekommen des Vertrags

Jeder von ITDM Alsace unterzeichnete Vertrag oder jede von ITDM Alsace angenommene Bestellung unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde anerkennt, gelesen und akzeptiert zu haben, ohne sie zu unterzeichnen. Sie können durch Rechnungen oder Kostenvoranschläge geändert oder ergänzt werden. Der Kunde muss sich jedoch informieren.

Artikel 3 – Eigentum

3.1: Eigentumsvorbehalt

Im Falle des Verkaufs eines Produkts oder einer Ausrüstung bleibt das Eigentum vollständig und vollständig bei ITDM Alsace, solange die von ITDM sprl ausgestellten Rechnungen nicht vollständig vom Kundenunternehmen bezahlt werden, bis zum Gesamtbetrag der Bestellung und etwaiger Änderungen . während des Dienstes abgeschlossen.

Als Folge davon erhält der Kunde die Nutzungsrechte ab der endgültigen Abrechnung und endet mit der Begleichung aller Rechnungen. Die Produktionsdateien und die Quellen bleiben das alleinige Eigentum von ITDM Alsace.

3.2: Urheberrecht, geistiges und gewerbliches Recht

Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf Software, Dokumentation (Pläne, Diagramme, Benutzerhandbuch usw.) und alle Kopien der Software gehören ITDM sprl oder ihren Lieferanten. Tatsächlich wird ITDM Alsace nach Abschluss des Auftrags ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen haben. Sofern in diesem Punkt nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, behält ITDM Alsace alle Rechte an seiner Erstellung. So kann er seine Schöpfung nach eigenem Ermessen wiederverwenden. Der Nutzer verpflichtet sich daher, die Software ohne Zustimmung von ITDM weder weiterzuverkaufen noch auf andere Geräte zu übertragen. Das «CMS ITDM» kann nicht an einen anderen Lieferanten weitergegeben werden.

3.3 : ITDM behält geistiges Eigentum (Verwertungs-, Know-how-, Reproduktions-, Darstellungs-, Vermarktungs- und Nutzungsrechte). Ein teilweiser Betrieb der Software durch einen anderen Anbieter ist verboten.

Artikel 4 – Preis und Konsistenz der Dienstleistung

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer (MwSt. = 20%).

4.1: Die Preise gelten einen Monat ab dem Datum der Ausgabe des Kostenvoranschlags Sie sind verbindlich und können bei der Bestellung nicht geändert werden, wenn die Bestellung innerhalb des im Kostenvoranschlag angegebenen Monats erfolgt.

4.2: Die Leistungen umfassen alles, was explizit im Kostenvoranschlag aufgeführt ist.

4.3 : Die vom Kunden verlangten Korrekturen sind nicht unbegrenzt, es werden nur die im Bestellformular enthaltenen vorgenommen, jede zusätzliche Korrektur wird nach den geltenden Tarifen von ITDM Alsace in Rechnung gestellt.

4.4 : ITDM Alsace behält sich das Recht vor, eine Änderung als im ursprünglichen Angebot enthalten oder nicht enthalten zu betrachten. Nur ITDM sprl kann festlegen, ob eine Änderung im Erstangebot enthalten ist oder nicht.

4.5 : Jede Entwicklungsanfrage ohne Angebot gilt als „Agile Scrum“-Entwicklung und wird zum bei ITDM geltenden Stundensatz berechnet, Details zu den Stunden werden dem Kunden mitgeteilt.

4.6 : Alle zusätzlichen Dienstleistungen, die außerhalb der Öffnungszeiten von ITDM und an Wochenenden angefordert werden, werden mit dem doppelten Stundensatz berechnet, der bei ITDM Alsace gilt.

4.7:Alle Beanstandungen von Material und/oder Rechnungspreisen sind innerhalb von zehn (10) Kalendertagen des Lieferdatums und/oder der Rechnungen schriftlich zu formulieren, da sonst Zwangsvollstreckung droht.

4.8 : Die Zahlungen erfolgen wie folgt (sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren):

4.9 : In jedem Fall beginnt ITDM Alsace mit der Ausführung des Vertrages erst nach Zahlung der1. Anzahlung.

4.10 :Die Restrechnung ist in jedem Fall vor der endgültigen Lieferung zu begleichen, die gleichzeitig nach Eingang der letzten Zahlung erfolgt.

4.11 : Die Zahlungen erfolgen per Banküberweisung auf das Bankkonto von ITDM Alsace:

IBAN : FR76 1470 7508 7132 5218 3882 456

BIC : CCBPFRPPMTZ
Code Banque : 14707

Code Guichet : 50871

Kontonummer: 32521838824

Schlüssel RIB : 56

Domizilierung / Zahlnde Bank
COLMAR PASTEUR

Artikel 5 – Liefer- und Ausführungszeiten

5.1 : ITDM Alsace behält sich das Recht vor, die Fahrpläne nach Verfügbarkeit und Einschränkungen zu organisieren. Es ist keine Liefer- oder Ausführungsfrist garantiert, es sei denn, es wird im Vertrag ausdrücklich erwähnt. Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, kann eine verspätete Lieferung oder Ausführung nicht zu einer Entschädigung oder zur Stornierung der Bestellung durch den Kunden führen

5.2 : Die Fristen beginnen erst zu laufen, wenn ITDM alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Informationen vorliegen hat. Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Jede Verzögerung bei der Bereitstellung von Informationen durch den Kunden während des gesamten Projekts wird sich auf die Endzeit auswirken, die Verantwortung liegt beim Kunden.

5.3 : Die Frist für die Durchführung kann nur im gegenseitigen Einvernehmen der beiden Parteien schriftlich verkürzt werden.

5.4 : Sind Räumlichkeiten, Infrastruktur, Mitarbeiter und Unterlagen des Kunden während der im mitgeteilten Fahrplan vorgesehenen Zeiträume nicht zugänglich, hat der Kunde ITDM Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

5.5 : Der Kunde verpflichtet sich, die mit ITDM Alsace vereinbarten Testtermine für Installation, Schulung und Inbetriebnahme einzuhalten. Ein Aufschub kann zur sofortigen Zahlung des fälligen Restbetrags für die ursprünglich vorgesehenen Waren oder Dienstleistungen führen.

5.6 : Verzögert sich der Abschluss des Projekts aus Gründen des Auftraggebers um mehr als vier (4) Wochen gegenüber dem festgelegten Zeitplan (insbesondere aufgrund eines verspäteten Erhalts der für die Erstellung eines Portals erforderlichen Informationen oder Validierungen) , ITDM ist berechtigt, gelieferte Produkte und erbrachte Dienstleistungen in Rechnung zu stellen und Zahlungen zu verlangen, ohne die vorläufige Abnahme abzuwarten.

5.7 : Durch Testspiele (Debug) überprüfen die Parteien die Übereinstimmung der Software mit den Anforderungen des Kunden.

Der Kunde verpflichtet sich, Testspiele spätestens fünfzehn (15) Tage nach Lieferung der „Alpha“, „Beta“, „Final“-Version zu liefern. Die Parteien vereinbaren einvernehmlich, dass die Ergebnisse der Testspiele in einem vorläufigen Abnahmeprotokoll festgehalten werden, das per E-Mail oder schriftlich erfolgen kann, ITDM behält sich das Recht vor, nicht vorgesehene Änderungen abzulehnen, andernfalls werden sie in Rechnung gestellt zum bei ITDM Alsace geltenden Satz.

5.8 : Die Liefer- oder Leistungsfristen werden überprüft, falls der Kunde Änderungen an dem ursprünglich vereinbarten und von ITDM Alsace akzeptierten Projekt vornimmt. Eventuelle Sonder- oder Eilarbeiten werden nach den Vorgaben von ITDM geplant und zusätzlich zum Auftrag in Rechnung gestellt.

Artikel 6 ‐ Zahlungsbedingungen

6.1 : Die Zahlungsmodalitäten sind im Kostenvoranschlag und/oder in der Rechnung klar festgelegt. Diese sowie dem Kunden gewährte Zahlungserleichterungen können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.. 6.2 : Für alle anderen Lieferungen und Leistungen, die nicht in der Bestellung und/oder dem Kostenvoranschlag enthalten sind, ist die Zahlung in bar gegen Vorlage einer Rechnung zu leisten.

6.3 : Im Falle der verspäteten Zahlung einer einzelnen Rechnung, gleich aus welchem ​​Grund, werden alle anderen Forderungen, auch noch nicht fällig, sofort ohne Mahnung und automatisch fällig. ITDM Alsace hat auch das Recht, alle Dienstleistungen auszusetzen, bis die Situation regularisiert. 6.4 : Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag wird auch ohne Ausnahme automatisch der volle Saldo der Rechnung zuzüglich Entschädigungen, Schadensersatz und Zinsen fällig. Jeder bei Fälligkeit nicht gezahlte Betrag, der automatisch und ohne Mahnung zu einer monatlichen Verzinsung in Höhe von 5 % des ursprünglich im Vertrag vorgesehenen HTVA-Betrags führt. Der Kunde schuldet außerdem ohne vorherige Mahnung von Rechts wegen eine Entschädigung in Höhe von 10% des ausstehenden Rechnungsbetrags (TVAC) für pauschale Schäden mit einem Mindestbetrag von 50 €. Gemäß Artikel 6 des Gesetzes vom 2. August 2002 ersetzt der Kunde ITDM Alsace alle Inkassokosten, einschließlich der Gebühren und Kosten von Rechtsanwälten / Gerichtsvollziehern und technischer Beratung, falls er seinerseits unterlässt die ihm durch diese allgemeinen Bedingungen auferlegten Verpflichtungen..

6.5 : Wird nach 3 Rückrufen und ohne vorherige Rückmeldung des Kunden keine Rechnung bezahlt, so wird der geschuldete Betrag automatisch zurückgefordert und die nächsten Leistungen vollständig im Voraus bezahlt.

6.6 : In Bezug auf Hosting und Software behält sich ITDM Alsace das Recht vor, den Zugriff auf die Site oder / und Software bei Nichtzahlung zu unterbrechen, und dies bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Rechnungen. Sobald die Rechnungen beglichen sind, wird der Kunde aufgefordert, die Rechnungen für die weitere Abwicklung zu bezahlen, um eine erneute Unterbrechung der Dienste zu vermeiden.

Artikel 7 ‐ Urheberrechte und kommerzielle Hinweise

Sofern vom Kundenunternehmen nicht ausdrücklich anders angegeben, behält sich ITDM Alsace das Recht vor, in die Produktion eine kommerzielle Erwähnung aufzunehmen, die ihren Beitrag deutlich in Form einer Erwähnung der Art:

Artikel 8 ‐ Verantwortung und Eigentum an Inhalten

8.1 : Das Kundenunternehmen, vertreten durch den Unterzeichner, erkennt an, dass es die volle Verantwortung für die getroffenen Entscheidungen hinsichtlich des textlichen und ikonografischen Inhalts übernimmt, die in den von ITDM Alsace gelieferten Arbeiten erscheinen. Das Kundenunternehmen, vertreten durch den Unterzeichner, bestätigt, die von den gesetzlichen Vertretern von ITDM Alsace ausgegebenen Warnungen zu den Gesetzen des Urheberrechts und des geistigen Eigentums und der möglichen Strafen für deren Verletzung gelesen zu haben.

8.2 : Jeder vom Kunden bereitgestellte Text muss zuerst vom Kunden Korrektur gelesen und korrigiert werden, keine Änderungs- oder Rechtschreibfehler werden von ITDM Alsace korrigiert.

8.3 : Bei Fehlern oder unsachgemäßer Ausführung beschränkt sich die Verantwortung von ITDM Alsace ausschließlich darauf, die erforderlichen Korrekturen vorzunehmen. ITDM Alsace kann unter keinen Umständen für Schäden oder Kosten haftbar gemacht werden, die dem Kunden, seinen Vertretern oder einer anderen vom Kunden eingesetzten Person oder Einrichtung entstehen, außer im Falle eines schwerwiegenden und schwerwiegenden Fehlverhaltens.

8.4 : ITDM haftet unter keinen Umständen für besondere Schäden, Vorfälle oder Einkommens- oder Gewinnverluste oder Informationsverluste oder andere indirekte Schäden, unabhängig davon, ob diese Haftung vertraglich vereinbart ist oder nicht.

8.5 : Mit Ausnahme von Betrug oder schwerwiegendem Fehlverhalten eines Mitarbeiters kann von ITDM aus welchem ​​Grund auch immer keine Entschädigung verlangt werden. In jedem Fall ist die Haftung von ITDM auf die Höhe der Bestellung beschränkt.

Artikel 9 ‐ Veröffentlichungsrecht

Sofern vom Kunden nicht ausdrücklich anders angegeben und per Post mit Rückschein mitgeteilt, behält sich ITDM Alsace das Recht vor, seine Realisierung für das Kundenunternehmen als Referenz im Rahmen seiner kommerziellen Prospektion, externen Kommunikation und Werbemaßnahmen zu erwähnen. Sofern vom Kunden nicht ausdrücklich anders angegeben und per Post mit Rückschein mitgeteilt, behält sich ITDM Alsace das Recht vor, seine Realisierung für das Kundenunternehmen als Referenz im Rahmen seiner kommerziellen Prospektion, externen Kommunikation und Werbemaßnahmen zu erwähnen.

Diese Genehmigung erstreckt sich insbesondere auf die Bestandteile der Produktion, einschließlich der öffentlichen Darstellung folgender Inhalte: Textinhalte, ikonographische Inhalte.

Artikel 10 ‐ Domainname

ITDM Alsace fungiert nur als technischer Vermittler mit den Namensgebern für die Reservierung von Domainnamen, daher müssen die allgemeinen Verkaufsbedingungen dieser Organisationen berücksichtigt werden. Der Kunde ist der einzige Eigentümer des Domänennamens. Er erkennt die Verwendung des Domänennamens in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften und den Rechten Dritter an. Der Kunde verpflichtet sich, ITDM von jeglicher Haftung, jeglichen Regressansprüchen, Schäden, Verantwortlichkeiten, Kosten und Aufwendungen, die sich aus der Registrierung des Domainnamens ergeben, freizustellen, zu verteidigen und freizustellen. Der Domainname bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum von ITDM. Die Übertragung von Domänennamen auf eine andere Gesellschaft kostet die Verwaltung 58,00 Euro pro Domänenname.

Artikel 11 – Unterkunft

Der Kunde wird in seinem Namen von ITDM Alsace gehostet. Die garantierte jährliche Sichtbarkeitsrate beträgt 99,99%, außer bei höherer Gewalt, Störung oder sogar Überlastung von Netzwerken, Anomalien, Wartung oder Verbesserung der verwendeten IT-Systeme. Der zugewiesene Internetplatz ist garantiert werbefrei. ITDM Alsace haftet nicht für die Unterbrechung des Dienstes aufgrund von Lieferanten. Aufgrund der Besonderheiten und Beschränkungen des Internets, die der Kunde zu kennen erklärt, kann ITDM insbesondere nicht verantwortlich gemacht werden für:

Artikel 12 – Beherbergungsvertrag

Bei der Gestaltung der Website und / oder Anwendung erstellt ITDM automatisch einen einjährigen Hosting-Vertrag. Die Zahlung dieser Unterkunft erfolgt jährlich, wobei eine Teilzahlung automatisch zu Verwaltungskosten in Höhe von 10% des HTVA-Betrags führt. Die Unterbringung wird stillschweigend verlängert und die Kündigung kann durch eingeschriebenen Brief an die ITDM-Zentrale innerhalb von drei (3) Monaten vor dem Jahrestag erfolgen. Im Falle einer Kündigungsfrist wird die Unterkunft wie folgt vorgestreckt: «Anzahl der bis zum nächsten Jahrestag verbleibenden Monate X monatlicher Tarif». Der Beherbergungsvertrag beginnt mit der Lieferung des Projekts.

Artikel 13 – E-Mail

ITDM Alsace bietet in seinen Dienstleistungen die Bereitstellung von E-Mails (elektronische Post) auf der Grundlage eines vorherigen Vertrages an, der für einen Monat gültig ist und von beiden Parteien akzeptiert wird. Der Kunde erkennt an, für den Inhalt der von ihm versendeten E-Mails vollumfänglich verantwortlich zu sein und verpflichtet sich, die gesetzlichen Nutzungsbedingungen der E-Mail-Dienste einzuhalten.

Artikel 14 ‐ SEO

ITDM Alsace übernimmt keine Gewähr für das Ergebnis der Bezugnahme auf die Website. ITDM Alsace ist nur an eine Mittelbindung gebunden. ITDM hingegen bietet einen SEO-Vertrag an, vorbehaltlich einer professionellen NATURAL-Referenzierung.

Artikel 15 – Verarbeitung personenbezogener Daten

15.1: Allgemeines

Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß dem Gesetz vom 8. Dezember 1992 über die Achtung des Privatlebens und seinen Durchführungsverordnungen, einschließlich der Verordnung vom 13. Februar 2001 zur Anpassung dieses Gesetzes an die europäische Richtlinie 95/46 / EG vom 24. Oktober 1995 über zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und ab dem 25. Mai 2018 gemäß der Verordnung EU 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (RGPD).

15.2: Daten und Verarbeitung

Daten: Fakturierung, Kontaktangaben der Kontaktperson des Kunden.

Verarbeitung: ITDM Alsace verarbeitet diese Daten zum Zweck des reibungslosen Funktionierens zwischen dem Kundenunternehmen und ITDM. Diese Daten bleiben vertraulich und werden auf keinen Fall für kommerzielle Zwecke verwendet.

Dauer: Gemäß den verschiedenen Gesetzen zur Aufbewahrung von Dokumenten bewahrt ITDM mindestens die gesetzlich vorgesehene Dauer auf und wird nach Ablauf dieser Frist auf Verlangen des Kundenunternehmens gelöscht.

15.3: Verantwortung für die Daten

Für die an ITDM übermittelten Daten ist das Kundenunternehmen rechtlich verantwortlich.

ITDM ist rechtlich für die Sicherheit dieser Daten verantwortlich.

15.4: Rechte der Parteien

Der Kunde hat das Recht auf Zugang, Berichtigung, Übertragbarkeit und Löschung seiner Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung. Sie kann ferner aus berechtigten Gründen Einspruch gegen die Verarbeitung der sie betreffenden oder die Kontaktperson betreffenden Daten erheben.

ITDM Alsace muss innerhalb von 30 Kalendertagen eine Rücksendung an das Kundenunternehmen vornehmen und die Anfrage innerhalb von 60 Kalendertagen ausführen.

ITDM Alsace behält sich das Recht vor, eine Anfrage abzulehnen, wenn diese nicht den geltenden Rechtsvorschriften entspricht.

15.5: Subunternehmer

ITDM führt eine Überprüfung der Einhaltung des DSGVO-Rechts der von seinen Subunternehmern angebotenen Dienstleistungen durch.

Artikel 16 – Höhere Gewalt

ITDM kann nicht verantwortlich gemacht werden für die Nichteinhaltung einer Frist aufgrund eines zufälligen Ereignisses oder höherer Gewalt, wie insbesondere einer Handlung einer zivilen oder militärischen Behörde, faktisches oder Streikrecht, Feuer, Überschwemmung, Wasserschaden, Sturm und Blitzschlag, Unfall, Aufruhr, Angriff, Nichtlieferung von Unterlagen für die Erstellung oder Inbetriebnahme des Produkts, jede Tatsache, die einem Dritten zuzuschreiben ist, oder andere Umstände, die eine externe Ursache haben und diese direkt oder durch Dritte daran hindern, an den genannten Verpflichtungen nachkommen. Die Ausführung des Vertrages wird für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt. Dauert der Fall höherer Gewalt länger als drei Monate, kann jede der Parteien den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, ohne gegenüber ihrem Vertragspartner schadensersatzpflichtig zu sein, unter der Bedingung, dass dieser durch eingeschriebene Sendung benachrichtigt wird.

Artikel 17 – Rechtsstreitigkeiten

Im Streitfall und nach dem Versuch, eine gütliche Lösung zu finden, wird ungeachtet der Vielzahl der Angeklagten und unabhängig von deren Qualität den Gerichten der Gerichtsbarkeit von Colmar und dem Friedensrichter von Colmar die ausdrückliche Zuständigkeit zuerkannt – hier sind Nebenforderungen, Garantierufe und sonstige abweichende Klauseln in den Bestellungen der Käufer abgedruckt.

Artikel 18 – Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung und Ausführung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen belgischem Recht.

Artikel 19 – Kündigung / Kündigung

Im Falle einer Vertragsverletzung mit ITDM Alsace muss die gesamte Bestellung und / oder Unterkunft im Voraus bezahlt werden. Die Ausübung des Kündigungsrechts durch den Kunden unterliegt einer Entschädigung von ITDM Alsace. Diese Entschädigung muss Folgendes umfassen:

Die Kündigung erfolgt per Einschreiben an die ITDM-Zentrale drei (3) Monate vor dem Jahrestag (der Jahrestag entspricht dem Datum der ersten Rechnung, die für diese Dienstleistung ausgestellt wurde).